
Regierungsrat Guido Graf hat Ende Januar 2013 den Auftrag erteilt, einen Entwurf für ein "Leitbild Behindertenpolitik" zu erstellen. Für die Projektleitung ist die DISG zuständig. Das Projektteam wird von einer Begleitgruppe unterstützt, in welcher folgende Organisationen vertreten sind:
Behindertenforum Zentralschweiz
Dienststelle Volksschulbildung (DVS)
Heimkonferenz des Kantons Luzern (HKL)
Insieme
IV-Stelle
Luzerner Psychiatrie
Procap
Pro Infirmis
Verband Luzerner Gemeinden (VLG)
Zudem wird der Entstehungsprozess in einem breit abgestützten Echoraum reflektiert. Dafür sind eine bis zwei Veranstaltungen vorgesehen. Das Leitbild soll der kantonalen und kommunalen Verwaltung sowie den weiteren Akteuren im Behindertenbereich dazu dienen ihr Handeln auf gemeinsame Ziele auszurichten. Anders als im Konzept des Kantons Luzern zur Förderung der Eingliederung invalider Personen gemäss Artikel 10 IFEG (Luzerner Behindertenkonzept) und im Planungsbericht gemäss dem Gesetz über soziale Einrichtungen (SEG) richtet das künftige Leitbild seinen Blick nicht nur auf Menschen im stationären Bereich, sondern auf alle Betroffenen. Der Entwurf des Leitbildes hat bis Ende Jahr vorzuliegen. Gemäss Projektauftrag ist anschliessend eine Vernehmlassung vorgesehen. Mitte 2014 schliesslich soll das fertige Leitbild dem Regierungsrat vorgelegt werden.
(24.4.2013)
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Planungsbericht gemäss dem Gesetz über soziale Einrichtungen (SEG) |
Mit dem Bundesgesetz über die Institutionen zur Förderung der Eingliederung von invaliden Personen vom 6. Oktober 2006 (IFEG, SR 831.26) verpflichtet der Bund jeden Kanton, ein Konzept zur Förderung der Eingliederung invalider Personen zu erstellen.
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Bundesgesetz über die Institutionen zur Förderung der Eingliederung von invaliden Personen |
Am 2. November 2010 nahm der Regierungsrat zustimmend Kenntnis vom Konzept des Kantons Luzern zur Förderung der Eingliederung invalider Personen gemäss Art. 10 IFEG und reichte dieses am 8. November 2010 dem Bundesrat zur Genehmigung ein. Zudem wurde das Gesundheits- und Sozialdepartement beauftragt, bis zum 31. Dezember 2013 den Entwurf für ein Behindertenleitbild zu erstellen. Im März 2011 wurde das IFEG Konzept durch den Bundesrat genehmigt.
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Abteilungsleiter |
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041 228 57 77 |
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Finanzen/ Controlling |
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041 228 59 37 |
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041 228 78 79 |
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Juristin |
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041 228 57 80 |
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Bereich Sozialpädagogik |
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041 228 65 40 |
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041 228 57 43 |
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Fachbearbeiter IVSE |
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041 228 57 74 |
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Administration |
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041 228 51 37 |
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041 228 50 73 |
Dienststelle Soziales und Gesellschaft
Abteilung Soziale Einrichtungen
Rösslimattstrasse 37
6002 Luzern

