
Dienstleistungen
Die Abteilung Sozialhilfe ist verantwortlich für die Koordination des Asyl- und Flüchtlingswesens. Sie setzt die politischen Vorgaben des Regierungsrates um – in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Migration und dem Amt für Migration des Kantons Luzern.
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Delegierte Aufgaben
Die Abteilung gewährleistet die folgenden Aufgaben, die mit Leistungsverträgen an drei Hilfswerke übertragen sind:
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Koordination
Daneben koordiniert die Abteilung folgende Aufgaben:
Ausschluss aus der Asylfürsorge und Gewährleistung von Nothilfe bei Personen mit rechtsgültiger Wegweisung
Übergabe der Sozialhilfedossiers von Flüchtlingen und vorläufig aufgenommene Personen, die sich seit mehr als zehn Jahre in der Schweiz aufhalten, an die Wohngemeinden
Rückerstattung von wirtschaftlicher Sozialhilfe, die von den Gemeinden für Flüchtlinge und vorläufig aufgenommene Personen ausgerichtet worden ist, die sich noch nicht zehn Jahre in der Schweiz aufhalten
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Abteilungsleiter |
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041 228 58 91 |
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SachbearbeiterIn |
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041 228 65 79 |
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041 228 57 78 |
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041 228 57 76 |
Dienststelle Soziales und Gesellschaft
Sozialhilfe
Rösslimattstrasse 37
6002 Luzern

