
Den Rahmen für die Alterspolitik im Kanton Luzern bildet das Altersleitbild 2010.
Kantonale Pflegeheimliste
Die kantonale Pflegeheimliste legt gemäss Art. 39 Abs. 1 und 3 des Krankenversicherungs-Gesetzes (KVG) fest, welche Einrichtungen der stationären Langzeitpflege Leistungen zuhanden der Krankenversicherer abrechnen können. Die DISG führt im Auftrag des Gesundheits- und Sozialdepartements (GSD) die kantonale Pflegeheimliste.
Kantonale Pflegeheimliste und Bericht zur Pflegeheimplanung
Informationen über die Aufnahme auf die Kantonale Pflegeheimliste
Bewilligungen für stationäre Einrichtungen im Altersbereich
Personen oder Institutionen, die mehr als drei Betagte oder pflegebedürftige Personen stationär betreuen, benötigen gemäss Sozialhilfegesetz (SHG) eine kantonale Bewilligung.
Für weitere Informationen wenden Sie sich
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Für Pflegeheime an Luzia von Deschwanden , Tel. 041 228 57 72 |
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Für andere soziale Einrichtungen an den Bereich Sozialpädagogik der Abteilung Soziale Einrichtungen. |
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Fachspezialistin |
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041 228 57 72 |
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Dienststelle Soziales und Gesellschaft |

