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Fragen von Privatpersonen

Sozialhilfe
  1. Habe ich Anspruch auf Sozialhilfe?
  2. Welches sind meine Rechte als Sozialhilfe beziehende Person?
  3. Welches sind meine Pflichten als Sozialhilfe beziehende Person?
Bevorschussung
und Inkasso
von Alimenten
  1. Was ist zu tun, wenn die Alimente nicht bezahlt werden?
  2. Haben auch Personen ohne wirtschaftliche Sozialhilfe Anspruch auf Inkassohilfe?
  3. Was ist unter unentgeltlicher Inkassohilfe zu verstehen?
  4. Wer ist zuständig für Inkassohilfe und Bevorschussung?
  5. Was sind die Voraussetzungen für eine Bevorschussung?
Mutterschaftsbeihilfe
  1. Wer hat Anspruch auf Mutterschaftsbeihilfe?
  2. Ab wann und wie lange kann Mutterschaftsbeihilfe bezogen werden?
  3. Haben auch Bezügerinnen der wirtschaftlichen Sozialhilfe Anspruch auf Mutterschaftsbeihilfe?
Verwandten-
unterstützung
  1. Was bedeutet Verwandtenunterstützung?
  2. Wer kann Verwandtenunterstützung geltend machen?
  3. Wer ist verpflichtet Verwandtenunterstützung zu leisten?
Was ist unter unentgeltlicher Inkassohilfe zu verstehen?
Unentgeltlich sind nur die Dienstleistungen der Inkassostelle.
Es dürfen hingegen in Rechnung gestellt werden Kosten aus  Betreibungs- und Konkursverfahren, Kosten für den Beizug eines Rechtsanwaltes / einer Rechtsanwältin und Gerichtskostenvorschüsse.
Wenn unentgeltliche Prozessführung möglich ist, können die Kosten für den Beizug eines Rechtsanwaltes respektive einer Rechtsanwältin oder Gerichtskostenvorschüsse nicht zu Lasten der wirtschaftlichen Sozialhilfe übernommen werden.
Ansprechpartner/innen
Abteilungsleiter
Raymond Caduff 041 228 58 91
Sachbearbeiter / in  
Felix Nussbaum 041 228 65 79
Scholastika Henning 041 228 57 73

Dienststelle Soziales und Gesellschaft
Abteilung Sozialhilfe / Asyl- und Flüchtlingswesen
Rösslimattstrasse 37
6002 Luzern
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