Fragen von Behörden
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Was hat die Sozialbehörde der Gemeinde unter dem Titel „Persönliche Sozialhilfe“ zu leisten?
Konkret kann die im § 26 SHG aufgeführte Beratung und Betreuung bedeuten:
- Budgetberatung
- Durchführung von Einkommensverwaltungen
- Erteilung oder Vermittlung von Rechtsauskünften
- Vermittlung von Arbeit oder Beschäftigung
- Vermittlung von Wohnraum
- Vermittlung von Heimplätzen
- Durchführung von Schuldensanierung
- Vermittlung von ärztlicher Behandlung
- Vermittlung von pädagogischer, psychologischer oder heilpädagogischer Beratung
Bei den Hilfestellungen ist immer das Ziel der Sozialhilfe zu beachten, wie es im § 2 SHG formuliert ist:
Die Sozialhilfe bezweckt, der Hilfebedürftigkeit vorzubeugen, deren Folgen nach Möglichkeit zu beseitigen oder zu mildern und die Selbsthilfe der Hilfebedürftigen zu fördern.