
Die Abteilung Opferhilfe und die Opferberatungsstelle sind zuständig für den Vollzug des Opferhilfegesetzes.
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Hilfe gemäss Opferhilfegesetz erhalten Menschen, |
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Während sich die Opfer und ihre Angehörigen zur Unterstützung, Beratung und Vermittlung von Hilfeleistungen direkt an die Opferberatungsstelle wenden können, geht es bei der Tätigkeit der Abteilung Opferhilfe um die Bearbeitung von schriftlichen Gesuchen.
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Die Abteilung Opferhilfe bearbeitet Gesuche um Kostenbeiträge an längerfristige Hilfeleistungen, die von der Opferberatungsstelle vermittelt werden.
Die Abteilung Opferhilfe entscheidet über Entschädigungs-, Entschädigungsvorschuss- und Genugtuungsgesuche der Opfer oder ihrer RechtsvertreterInnen.
Die Abteilung Opferhilfe nimmt Regress auf den Täter oder die Täterin und/oder weitere haftpflichtige Dritte.
Die Abteilung Opferhilfe vertritt die Opferhilfebehörden des Kantons Luzern in kantonalen, regionalen und nationalen Kommissionen, Arbeitsgruppen und Gremien.
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Abteilungsleiterin |
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041 228 78 44 |
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Juristische Mitarbeiterinnen |
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041 228 57 80 |
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041 228 57 67 |
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Sachbearbeiterin |
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041 228 58 73 |
Dienststelle Soziales und Gesellschaft
Abteilung Opferhilfe
Rösslimattstrasse 37
6002 Luzer

