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Opferhilfe


Die Abteilung Opferhilfe und die Opferberatungsstelle sind zuständig für den Vollzug des Opferhilfegesetzes.



Hilfe gemäss Opferhilfegesetz erhalten Menschen,
die durch eine Straftat in ihrer körperlichen, psychischen oder sexuellen Integrität
unmittelbar beeinträchtigt worden sind.
Anspruch auf Opferhilfe haben auch der Ehegatte oder die Ehegattin des Opfers, seine Kinder und Eltern sowie andere Personen, die ihm in ähnlicher Weise nahestehen (Angehörige).




Während sich die Opfer und ihre Angehörigen zur Unterstützung, Beratung und Vermittlung von Hilfeleistungen direkt an die Opferberatungsstelle wenden können, geht es bei der Tätigkeit der Abteilung Opferhilfe um die Bearbeitung von schriftlichen Gesuchen.


Opferberatungsstelle



Schnell gefunden


Kontakt

Abteilungsleiterin

Andrea Heri Black

041 228 78 44

Juristische Mitarbeiterinnen

Beatrice Müller

041 228 57 80

Andrea Lehner

041 228 57 67

Sachbearbeiterin

Rita Schüpfer

041 228 58 73


Dienststelle Soziales und Gesellschaft
Abteilung Opferhilfe
Rösslimattstrasse 37
6002 Luzer


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