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Opferhilfe

Die Abteilung Opferhilfe und die Beratungsstelle sind zuständig für den Vollzug des Opferhilfegesetzes.
Hilfe gemäss Opferhilfegesetz erhalten Menschen,
die durch eine Straftat in ihrer körperlichen, psychischen oder sexuellen Integrität
unmittelbar beeinträchtigt worden sind.
Während die Opferberatungsstelle Arbeit an der Front erbringt, geht es bei der Tätigkeit der Abteilung Opferhilfe um die Bearbeitung von schriftlichen Gesuchen:
  • Die Abteilung Opferhilfe bearbeitet einerseits Gesuche um Kostengutsprache für sofort- und längerfristige Hilfe, die von der Opferberatungsstelle für die Opfer eingereicht werden.
  • Zudem entscheidet die Abteilung Opferhilfe über Entschädigungs-, Entschädigungsvorschuss- und Genugtuungsgesuche der Opfer oder ihrer Rechtsvertreter.
  • Die Abteilung Opferhilfe nimmt Regress auf den Täter oder die Täterin und/oder weitere haftpflichtige Dritte und
  • vertritt die Opferhilfebehörden des Kantons Luzern in kantonalen, regionalen und nationalen Kommissionen, Arbeitsgruppen und Gremien.
Ansprechpartner/innen
Abteilungsleiterin
Andrea Heri Black 041 228 78 44
Juristische
Mitarbeiterin
 
Angela Roos 041 228 57 80
Sachbearbeiterin 
Rita Schüpfer 041 228 58 73

Dienststelle
Soziales und Gesellschaft
Abteilung Opferhilfe
Rösslimattstrasse 37
6002 Luzern
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