Alter
Den Rahmen für die Alterspolitik im Kanton Luzern bildet das Altersleitbild 2010. Es kann unter Publikationen/Downloads herunter geladen werden.
Kantonale Pflegeheimliste
Die kantonale Pflegeheimliste legt gemäss Art. 39 Abs. 1 und 3 des Krankenversicherungs-Gesetzes (KVG) fest, welche Einrichtungen der stationären Langzeitpflege Leistungen zuhanden der Krankenversicherer abrechnen können. Die DISG führt im Auftrag des Gesundheits- und Sozialdepartements (GSD) die kantonale Pflegeheimliste.
Kantonale Pflegeheimliste
Die kantonale Pflegeheimliste legt gemäss Art. 39 Abs. 1 und 3 des Krankenversicherungs-Gesetzes (KVG) fest, welche Einrichtungen der stationären Langzeitpflege Leistungen zuhanden der Krankenversicherer abrechnen können. Die DISG führt im Auftrag des Gesundheits- und Sozialdepartements (GSD) die kantonale Pflegeheimliste.
Gesuche um Aufnahme auf die Pflegeheimliste sind an das Gesundheits- und Sozialdepartements (GSD) zu richten.
Gesuchskriterien für Aufnahme auf die kantonale Pflegeheimliste nach KVG
Bewilligungen für stationäre Einrichtungen im Altersbereich
Personen oder Institutionen, die mehr als drei Betagte oder pflegebedürftige Personen stationär betreuen, benötigen gemäss Sozialhilfegesetz (SHG) eine kantonale Bewilligung. Gesuche um eine Betriebsbewilligung sind an das Gesundheits- und Sozialdepartement (GSD) zu richten.
Gesuchskriterien für Betriebsbewilligung SHG
Personen oder Institutionen, die mehr als drei Betagte oder pflegebedürftige Personen stationär betreuen, benötigen gemäss Sozialhilfegesetz (SHG) eine kantonale Bewilligung. Gesuche um eine Betriebsbewilligung sind an das Gesundheits- und Sozialdepartement (GSD) zu richten.